Stadt Mannheim beschließt Förderung von Stecker-Solargeräten
Was in vielen Städten schon lange der Fall ist, wird nun auch in Mannheim Realität. Die Stadt Mannheim hat im Rahmen des Klimaschutzaktionsplanes (KSAP), eine Förderung von Stecker-Solargeräten beschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates am 15.03.2023 kann die Förderung ab sofort beantragt werden.
Damit möchte die Stadt Mannheim einen Anreiz zur Installation neuer Balkon-Solaranlagen im gesamten Stadtgebiet schaffen und einen Beitrag zur Energiewende und somit zur Reduktion von CO2-Emissionen leisten.
Neu-Installationen von Stecker-Solaranlagen werden pauschal mit bis zu 500€ gefördert. In Verbindung mit dem Wegfall der Mehrwertsteuer auf Stecker-Solargeräte seit Beginn des Jahres, ist es damit durchaus realistisch, ein kleines Balkonkraftwerk (mit 300W Nennleistung) nahezu ohne eigene Kosten zu bekommen, wobei sowohl ökonomisch als auch ökologisch ein 600W-Gerät noch lohnender ist.
Wenn die gesamte Förderung ausgeschöpft wird, können damit ca. 240 Balkonkraftwerke gefördert werden und im Idealfall (600Wp-Gerät in günstiger Südausrichtung) bis zu 140 Megawattstunden Strom pro Jahr erzeugt werden. Damit werden etwa 90 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart. Zum Vergleich: Um die selbe Menge CO2 zu binden wäre ein Wald mit 7200 ausgewachsenen Buchen notwendig.
Die Förderung kann ab sofort bei der Klimaschutzagentur Mannheim beantragt werden.
Gefördert werden Geräte bis max. 600Wp, die den üblichen Anforderungen (insbesondere des Berührungsschutzes (NA-Schutz) nach VDE-AR-N 4105) entsprechen. Das ist bei allen seriösen Anbietern der Fall. Weitere technische Anforderungen (insbesondere die Forderung einer Wieland-Steckdose bzw. einer „speziellen Einspeise-Steckdose“) gibt es nicht. Sollte sich eine gesetzliche Änderung ergeben und z.B. die sogenannte Bagatellgrenze in Deutschland – wie es auf europäischer Ebene bereits der Fall ist – auf 800Wp angehoben werden, werden die Richtlinien entsprechend angepasst.
Förderberechtigt sind alle Mannheimer Privatpersonen, die eine Steckersolaranlage neu errichten – bis der Fördertopf ausgeschöpft ist. Für die Beantragung der Förderung sind neben einem ausgefüllten Formular der Klimaschutzagentur insbesondere zwei Dinge notwendig:
Zum Einen ist für Mieter:innen eine Einwilligungserklärung der Vermieter:in notwendig (mit diesem Thema werden wir uns in einem separatem Post noch beschäftigen)
Zum Anderen benötigt man beim Antrag einen Nachweis der verbindlichen Bestellung: Die Förderung kann also erst beantragt werden, nachdem eine Bestellung erfolgt ist. Die Klimaschutzagentur visualisiert auf ihrer Webseite mit Hilfe einer Ampel wie viel Budget noch verfügbar ist und wird – wenn es wirklich eng wird – einen gesonderten Hinweis anbringen. In diesem Fall ist dann eine „Reservierung“ vor der Bestellung möglich.
Ausbezahlt wird der Bonus dann nach der Installation, mit der Einreichung der Rechnung der weiterhin notwendigen Anmeldung beim Marktstammdatenregister und dem Netzbetreiber (also der MVV Netze). Mit der MVV Netze sind wir im Gespräch ob und wie die teils irreführenden Informationen zur Anmeldung angepasst werden.
Selbst wenn eine Förderung zugesagt ist tritt die Antragsteller:in also zunächst in Vorleistung, was wiederum gerade für die Bürger:innen, die ohnehin am meisten unter den stark gestiegenen Lebenshaltungs- und Energiekosten leiden, problematisch sein könnte.
Die Förderung von Balkonsolaranlagen in Mannheim mit 500€ ist natürlich sehr zu begrüßen und ein großer Schritt in die richtige Richtung. Einzelne Details bedürfen noch der Klärung, aber insgesamt werden Balkonkraftwerke damit in Mannheim eine noch attraktivere Möglichkeit einen kleinen Beitrag zur Energiewende zu leisten und den eigenen Geldbeutel zu schonen.
Wenn ihr noch Fragen zu Stecker-Solar in Mannheim habt, nehmt gerne Kontakt mit uns auf.
Links zum Thema
- Förderprogramme der Klimaschutzagentur (inkl. Ampeldarstellung der Fördertöpfe)