Die ganze Welt hat verstanden, dass Stecker-Solargeräte einen kleinen Teil zur Energiewende beitragen können. Einem größeren Teil der Bevölkerung wird damit ermöglicht Teil dieser Energiewende zu werden und sich dabei ein bisschen unabhängiger von steigenden Stromkosten zu machen. Selbst der Verband der Elektrotechnik (VDE) – ein jahrelanger Kämpfer für die „Wieland“-Steckdose und strenge Regeln bei Balkonkraftwerken, forderte im Januar in einem Positionspapier, u.a die Freigabe des Schuko-Steckers (der nie wirklich verboten war). Wichtig ist an dieser Stelle, dass der VDE betont, dass das Positionspapier unter Beteiligung des Forums Netztechnik/Netzbetrieb (FNN) im VDE verfasst wurde. Das FNN stellt die Vertretung der Netzbetreiber bei der Normung dar.
Von der Bundesnetzagentur und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gibt es gleichlautende Forderungen. Die Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) hat schon vor langer Zeit einen Standard für die Nutzung des Schuko-Steckers bei Stecker-Solargeräten erarbeitet. Im Ausland (z.B. Österreich, Niederlande) ist es seit Jahren gängige Praxis – de facto auch in Deutschland. Schätzungen gehen davon aus, dass über 50% der Balkonkraftwerke nicht angemeldet sind. Es ist kaum anzunehmen, dass auch nur ein einziges dieser nicht angemeldeten „Guerilla-Kraftwerke“ mit Wieland Stecker angeschlossen ist. Selbst bei unseren Nachbarn aus Heidelberg nimmt man zwar zur Kenntnis, dass die Stadtwerke auf die „einschlägigen Normen“ verweisen, von „Wieland-Pflicht“ ist aber keine Rede.
Die ganze Welt hat verstanden. Die ganze Welt? Wirklich die ganze Welt? Nein, es gibt da noch dieses kleine gallische Dorf namens „MVV netze“. Wir geben hier exemplarisch eine E-Mail wieder, die so oder so ähnlich in den letzten Wochen wohl vielfach verschickt wurde:
Sie haben auf dem Formular den ersten Punkt bezüglich der Energiesteckdose nach DIN VDE durchgestrichen.
Die Energiesteckdose ist nach den derzeitigen Vorgaben des VDE noch notwendig und muss installiert werden. Eine Einspeisung über eine Haushaltssteckdose ist nicht zulässig.
Es wird darüber gesprochen, dass der VDE möglichweise zukünftig davon abrückt, dass eine spezielle Einspeisesteckdose notwendig ist. Aktuell gibt es hierzu aber keine Entscheidungen. Aktuell ist eine Einspeisung ohne Einspeisesteckdose deshalb nicht zulässig. Eine Quelle sind z.B. die FAQ des VDE: https://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose
Aus diesem Grund können wir das Anmeldeformular mit der durchgestrichenen Passage so nicht akzeptieren.
Ob Sie diese Vorgabe tatsächlich bei sich vor Ort so umsetzen, können wir aber nicht kontrollieren.
Der Inhalt dieser Emails ist nicht nur irre führend, sondern schlichtweg falsch (auch die angebliche Quelle – die FAQ der VDE – ist mittlerweile nicht mehr verfügbar)
Um es noch einmal ganz deutlich zu machen:
- Es gab und gibt keine „Wieland-Stecker“-Pflicht. In der VDE Vornorm ist der Wieland-Stecker beispielhaft erwähnt. Die DGS zeigt aber, wie die Schutzziele der Norm auch mit dem Schukostecker erreicht werden können.
- Normen sind keine Gesetze.
- Die Verantwortung des Netzbetreibers endet am Stromzähler, was dahinter passiert muss dem Netzbetreiber egal sein, so lange dadurch nicht nachweislich das öffentliche Netz gestört wird. Da hat die MVV Netze tatsächlich recht, wenn sie schreibt, dass sie die Umsetzung nicht kontrollieren könne.
- Der Netzbetrieber „genehmigt“ nicht den Betrieb eines Balkonkraftwerkes. Der Betrieber hat lediglich die Pflicht zur Anmeldung, die der Netzbetrieber garnicht ablehnen kann, wenn er keine schädliche Netzwirkung nachweisen kann.
Das Beharren der MVV Netze auf den Wieland-Stecker könnte man als ärgerlich oder widersinnig abtun. Es kostet aber leider unnötig Zeit und Geld (auf beiden Seiten) und schreckt Bürger:innen ab, die dann – möglicherweise aus Unwissenheit – entweder auf das Balkonkraftwerk verzichten oder – in Zeiten des Fachkräftemangels – unnötigerweise Wieland-Steckdosen verbauen. Das verteuert, behindert und verlangsamt die Energiewende.
Hoffen wir, dass auch eine weitere Forderung von VDE, DGS und BMWK bald umgesetzt wird: „Wegfall der Anmeldung beim Netzbetreiber“.
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